Auszug aus der Stiftungsurkunde:

Die Stiftung bezweckt:

a)  Die Erhaltung, Restaurierung und Sicherung der historischen Bausubstanz in der Altstadt von Schaffhausen zu fördern, insbesondere von Gesellschafts- und
Zunfthäusern sowie von Gebäuden, die sich für solche eignen;
b)  gemeinsame Aktivitäten der Zünfte und Erfüllung von kulturellen Aufgaben;
c)  Erwerb, Verwaltung, Miete, Vermietung und Veräusserung von Grundstücken oder Rechten an solchen sowie Gewährung von Beiträgen und Darlehen
an Hauseigentümer oder andere natürliche oder juristische Personen im Rahmen des oben unter lit. a und b erwähnten Zwecks.

Organisation des Stiftungsrates:
Der Stiftungsrat besteht aus 12 bis 13 Mitgliedern, dem ex officio die zwei Obherren, alle zehn Zunftmeister und der Obmann der Zünfte – falls Letzterer nicht selbst Obherr oder Zunftmeister ist – angehören. Der Obmann wird von den Obherren und Zunftmeistern gewählt.
Der Stiftungsrat wird vom Obmann der Zünfte präsidiert und konstituiert sich selbst; der Stiftungsrat führt die Geschäfte und erlässt Reglemente, die Ausführungsbestimmungen zu dieser Stiftungsurkunde beinhalten wie insbesondere Einzelheiten des Zweckes, Verwendung des Stiftungsvermögens und der Organisation.
Der Stiftungsrat entscheidet und beschliesst mit dem absoluten Mehr der anwesenden Mitglieder.
Der Stiftungsrat kann der zuständigen Behörde Ergänzungen oder Abänderungen der Stiftungsurkunde beantragen, wenn sich dies im Zusammenhang mit Zweck und Tätigkeit der Stiftung als notwendig erweist und mindestens 8 Mitglieder des Stiftungsrates zustimmen.
Der Stiftungsrat kann einzelne seiner Befugnisse an eines oder mehrere seiner Mitglieder (Delegierte, Ausschüsse) oder an Dritte (Kommissionen) übertragen.
Der Stiftungsrat vertritt die Stiftung nach aussen; er bezeichnet die zeichnungsberechtigten Personen und die Art ihrer Zeichnung.

Aufsicht
Die Stiftung ist mit dem Eintrag im Handelsregister eine juristische Person und steht unter der Aufsicht der zuständigen Behörde (Stadtrat Schaffhausen).